Nein. Der Gesetzgeber hat kurz vor Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes die Verpflichtung zur Bereitstellung anonymer Meldekanäle gestrichen. Dementsprechend ist auch über die Ombudsstelle eine anonyme Meldung technisch nicht vorgesehen. Bei den je nach gewähltem Meldekanal anfallenenden personenbezogenen Daten kann es sich um folgende handeln: Telefonnummer, IP-Adresse, Handschrift, DNA (Brief(-marke)), Machine Identification Code (Drucker), Ausdrucksweise, orthografische Defizite, E-Mail-Adresse, etc. Ihre Identität wird, solange Sie im guten Glauben einen Hinweis einreichen, von der Ombudsstelle vertraulich behandelt.